Was zahlt die Krankenkasse für eine Kinderbrille?
Kinder und Jugendliche leiden immer öfter an einer Sehschwäche – auch in der Schweiz. Nicht zuletzt spricht man bereits von der „Generation Kurzsichtig". Doch müssen Eltern selbst für die Kosten der Sehhilfen aufkommen? Oder steht diesen finanzielle Unterstützung durch Krankenkassen zu?
Schweizer Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für Sehhilfen von Kindern sowie Jugendlichen
Viele Eltern von Kindern bzw. Jugendlichen mit Sehschwäche, sehen sich mit den folgenden Fragen konfrontiert:
- Beteiligen sich Krankenkassen an den Kosten für Kinderbrillen?
- Wie hoch ist der Zuschuss, den Krankenkassen für Kinderbrillen bezahlen?
- Fällt auch bei Sehhilfen ein Selbstbehalt an?
Tatsächlich beteiligen sich Krankenkassen an Sehhilfen für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Sie sind in der Grundversicherung abgesichert.
Wie hoch fällt der Zuschuss der Krankenkasse für Kinderbrillen aus?
Kinder und Jugendliche, die unter einer Sehschwäche leiden, erhalten von der Krankenkassen-Grundversicherung jährlich 180 Franken für Brillen respektive Kontaktlinsen. Um die Kosten nachträglich bei den Krankenkassen abrechnen zu können, ist jährlich ein augenärztliches Rezept nötig. Es gilt zu wissen, dass die aller meisten Versicherungen diesen Betrag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernehmen.
Im Falle von sehr starken Sehfehlern oder bei Erkrankungen der Augen, zahlt die Grundversicherung (unabhängig vom Alter der versicherten Person) höhere Kostenbeiträge an Brillengläser und Kontaktlinsen. Dies gilt zum Beispiel hinsichtlich krankheitsbedingter Refraktionsänderungen, Anpassungen nach Operationen oder Hornhauterkrankungen.
Fällt bei Sehhilfen für Kinder und Jugendliche ein Selbstbehalt an?
Die Antwort lautet: Ja. Die Leistungen für Brillengläser unterliegen der Grundversicherung und verlangen deshalb nach einer Kostenbeteiligung. Sollten Sie diesbezüglich eine Franchise gewählt haben, die mehr als null Franken beträgt, zahlen Sie den gewählten Franchisenbetrag.
Um sicher zu gehen, welche Kosten genau abgedeckt werden, sollten Sie sich jedoch zwingend direkt an Ihre Krankenkasse wenden und sich umfassend beraten lassen. Auf diese Weise ergeben sich im Nachhinein keine unschönen Überraschungen.
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