Wird die Brille von der Krankenkasse bezahlt?
Brillen können eine kostspielige Angelegenheit sein. Umso attraktiver ist die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung durch die Krankenkasse.
Doch wie viel von der Krankenkasse abgedeckt wird, ist von diversen Faktoren wie der Institution selbst, der Art der Versicherung sowie dem Alter von Betroffenen abhängig. Viele Sehbeeinträchtigte sind sich dessen jedoch nicht bewusst.
Es ist entscheidend sich zu informieren und sich dadurch einen Überblick zu verschaffen. Vielleicht können Sie ja tatsächlich etwas Geld sparen?
Abdeckung von Brillenkosten durch die Grundversicherung
Seit 2011 erhalten Erwachsene von der obligatorischen Grundversicherung für Sehhilfen keinen Beitrag mehr. Nur in medizinischen Fällen verursacht durch Diabetes, Trübung der Augenlinse, Augenmuskelstörungen, Schwachsichtigkeit, Medikamenteneinnahme und Augenoperationen (bspw. bei Grünem Star) übernimmt die Grundversicherung einmalig pro Augenseite 180 Franken jährlich.
Was Kinder anbelangt, deckt nach wie vor die Grundversicherung anfallende Kosten für Sehhilfen ab.
Infolgedessen beteiligt sich diese mit 180 Franken pro Kalenderjahr an den Kosten für Brillen. Die Kostenabdeckung erfolgt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes. Wem der Deckungsumfang nicht ausreicht, hat die Option, eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschliessen.
Was zahlt die Zusatzversicherung?
Wer für Brillen oder eine andere Form von Sehhilfen nicht selber aufkommen kann bzw. möchte, der kann eine entsprechende Zusatzversicherung abschliessen. Zusatzversicherungen sind bereits ab einem sehr geringen Betrag monatlich erhältlich.
Wer jedoch ein umfassenderes Versicherungspaket zum Zweck von Sehhilfen abschliessen möchte, profitiert kaum ausreichend von Zusatzversicherungen - zumal der jährliche Zuschuss meist auf 150 bis 200 Franken begrenzt ist.
Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung beraten
Um sicherzugehen, welche Optionen bzgl. der Abdeckung von Krankenkassen bestehen respektive welche Kosten mitinbegriffen sind, wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Krankenkassen-Ansprechpartner.
Denn wie viel von der Krankenkasse übernommen wird und welche Bedingungen zählen, ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig. Damit Sie mit Sicherheit keine unangenehme Überraschung erleben, sollten Sie sich gut informieren.
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