Kann ich meine Brille beim Augenoptiker zurückgeben?

Es kann vorkommen, dass man sich eine Brille kauft, mit der man sich nicht wohl fühlt oder sogar schlecht sieht. Doch kann eine solche Brille zurückgegeben werden? Und wenn ja: In welchen konkreten Fällen besteht ein Rückgaberecht?

In den meisten Fällen nehmen Optikgeschäfte Brillen anstandslos zurück

Ist eine Korrektur nicht optimal auf Ihre Sehbedürfnisse ausgerichtet, liegt meist ein Sachmangel vor. Für diesen kann es unterschiedliche Gründe geben. Vielleicht hat der Optiker Ihre Sehstärke falsch bestimmt oder die Brillengläser wurden mit den falschen Werten angefertigt. Ebenso ist es möglich, dass Ihre Augen starken Sehschwankungen unterliegen.

Die Ursache eines Sachmangels nachträglich festzustellen, ist teilweise schwierig. Üblicherweise tauscht jedes Optikgeschäft die Brille in solchen Fällen anstandslos aus oder nimmt sie sogar zurück.

Wie kann festgestellt werden, ob ein Sachmangel vorliegt?

Ein Sachmangel liegt in der Regel dann vor, wenn die „Ist-Beschaffenheit" der Brille von der „Soll-Beschaffenheit" abweicht. Hinsichtlich eines Sachmangels darf die Brille sich also nicht für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder für die gewöhnliche Verwendung eignen.

Ist die Brille in ordnungsgemässem Zustand, steht Ihnen eigentlich kein Rückgaberecht zu. Trotz allem nehmen die meisten Optiker und Optikerinnen die Brille gleichwohl zurück. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie die Brille von einem Augenarzt oder einem anderen Optiker testen lassen. Erreichen Sie mit dieser anderen Testbrille mit denselben Werten eine uneingeschränkte Sehstärke, kann es nur an einem Sachmangel liegen.

Lesen Sie bei Garantien immer auch das Kleingedruckte

Viele Optiker und Optikerinnen bieten hilfreiche Garantieleistungen an. Es gilt diesbezüglich jedoch stets das Kleingedruckte zu berücksichtigen. Denn oftmals sind die Versprechen an Bedingungen geknüpft oder sehen Ausnahmen vor.

Übrigens: Selbst wenn Ihnen ein Spezialist resp. eine Spezialistin in einem Gespräch mündlich verspricht, dass Sie mit der Brille die volle Sehstärke erhalten, liegt eine Garantie vor. Ist die Sehhilfe trotz allem mangelhaft, haben Sie das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

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