Umtausch von Optiker-Brillen - In diesen Fällen gilt das Rückgaberecht

Eben haben Sie eine neue Brille erworben, doch leider gleicht die Sehstärke der Brillengläser Ihre Fehlsichtigkeit nur suboptimal aus. Nun fragen Sie sich bestimmt, ob es sich in diesem Fall um einen Sachmangel handelt und ob die neugekaufte Brille wieder umgetauscht werden kann? Wir von Dynoptic haben uns mit der Rückgabe von Optiker-Brillen umfassend auseinandergesetzt und verraten Ihnen alles, was Sie über die Thematik wissen müssen in diesem Blogpost!

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Rückgaberecht Brille – Sachmangel erkennen

Bemerken Sie nach dem Kauf einer Brille, dass Sie beim Brillentragen ungewohnt schlecht und unkomfortabel sehen, kann mit guter Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass ein Sachmangel vorliegt. Mögliche Gründe für einen bestehenden Sachmangel an einer Brille gibt es viele. Zu den Häufigsten Ursachen gehören:

  • Insuffiziente Sehstärkenbestimmung
  • Anfertigung von Brillengläser mit inkorrekten Werten
  • Auftreten von Sehschwankungen während der Durchführung eines Sehtests
  • Falsch montierte oder zentrierte Brillengläser

In den allermeisten Fällen lässt sich die Ursache für einen Sachmangel an der Brille nur schwer selber bestimmen. Möchten Sie diesen jedoch unbedingt ausfindig machen, kann es sich lohnen, bei einem Optiker oder Augenarzt vorbeizugehen und die Brille professionell testen zu lassen. Nehmen Sie dazu den erhaltenen Brillenpass zur Kontrolle mit!

Liegt tatsächlich ein Sachmangel an der Brille vor, ist es üblich, dass Optiker die unzureichende Brille ohne Weiteres zurücknehmen und diese kostenfrei nachbessern. Je nach Optiker verhaltet sich die genaue Reglung bezüglich Brillenrückgabe etwas unterschiedlich. Falls Sie eine mangelhafte Brille umtauschen möchten, empfehlen wir Ihnen daher, sich direkt mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen und den Sachverhalt betreffend Brillenrückgabe zu klären.

Rückgaberecht Brille – Wann liegt genau ein Mangel vor?

Der Standard, an welchem die Mangelhaftigkeit einer neugekauften Brille gemessen wird, gestaltet sich im Allgemeinen nicht sonderlich kompliziert. Stellen Sie fest, dass ein Sachmangel an der Brille vorliegt, so kann im Regelfall eine Nacherfüllung problemlos beantragt werden.

Rückgaberecht Brille bei fehlerhafter Beratung

In manchen Fällen liegt der Grund eines vorgefundenen Mangels nicht an der Brille selbst, sondern an einer vorangegangenen, fehlerhaften Beratung durch eine Fachperson.
Beispielsweise können gewisse Personen ihre vollständige Sehstärke nicht durch das Tragen einer Gleitsichtbrillen erlangen – auf diese Tatsache sollten Optiker bei sämtlichen Brillenberatungen hinweisen. Wird diese Information jedoch vorenthalten und kommt es aufgrund dessen zum Kauf einer ungeeigneten Brille, kann in der Regel vom Rückgaberecht Gebrauch gemacht werden.

Rückgaberecht Brille bei Garantie-Zusagen

Zahlreiche Optiker bieten beim Kauf einer Brille Garantieleistungen an. Diese können im Falle eines Mangels beansprucht werden.

Wichtig: Bei Garantiezusagen lohnt es sich auch das Kleingedruckte zu lesen, denn oftmals sind Garantieleistungen an spezifische Bedingungen geknüpft oder sehen Ausnahmen vor.

Auch mündliche Garantiezusagen eines Optikers oder Augenarztes können beim Rückgaberecht geltend gemacht werden. Stellt sich in einem solchen Fall heraus, dass die erworbene Brille mangelhaft ist, können Sie üblicherweise das Rückgaberecht der Brille beanspruchen und vom Kaufvertrag zurücktreten.

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Sie möchten mehr über das Rückgaberecht von Brillen erfahren oder sich mit weiteren Anliegen an kompetente Optiker und Optikerinnen wenden? Dann melden Sie sich jetzt bei einem Dynoptic Partner. Dynoptic verfügt über 100 Partner in der gesamten Schweiz, von deren Erfahrungsschatz Sie jederzeit profitieren können. Finden Sie einen Dynoptic Partner in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie jetzt online einen Termin.

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